10. Juni 2009 | Von Andrea Stütz

Was macht eigentlich ein Jugendrichter?

Ausschließlich für Jugendliche und Heranwachsende zuständig

 
Darmstädter Amtsgerichts
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Im Sitzungssaal des Darmstädter Amtsgerichts verhandelt Jugendrichter Daniel Kästing (rechts) die Fälle von straffällig gewordenen Jugendlichen. Fotos: Andrea Stütz
Fahrradklau, Ladendiebstahl, Sachbeschädigung und Körperverletzung – das gehört zum Alltag von Daniel Kästing. Ihr solltet es also auf eine Begegnung mit ihm nicht ankommen lassen. Nicht dass ihr denkt, er sei ein fieser Typ: Der 35-jährige ist sogar sehr nett. Aber die Jugendlichen, die zu ihm kommen, haben meistens etwas Schlimmes ausgefressen und landen als Angeklagte vor Gericht und damit vor Daniel Kästing. Denn der arbeitet als Jugendrichter am Darmstädter Amtsgericht. Er ist also ein Amtsrichter, der ausschließlich für Jugendliche und Heranwachsende zuständig ist.

Dienstags und donnerstags sind die Verhandlungstage; so auch am heutigen Dienstag. Um kurz vor neun zieht Daniel Kästing seine Robe an, ein schwarzes knielanges, weitgeschnittenes Gewand. Die Robe ist die Berufskleidung des Richters, die er bei Gerichtsverhandlungen tragen muss.

Dann macht sich Daniel Kästing auf den Weg von seinem Büro zum Sitzungssaal. Dort wartet vor der Tür sein erster Fall: Ein 15-jähriger Junge ist mehrmals schwarzgefahren und dabei erwischt worden.

Daniel Kästing nimmt auf seinem Richterstuhl Platz, neben ihm eine Gerichtsschreiberin, die alles, was während der Verhandlung gesagt wird, genau mitschreiben wird. An die Seite der u-förmigen Tischreihe setzt sich die Staatsanwältin.

Der Richter ruft per Sprechanlage den 15-jährigen Schwarzfahrer herein. Er nimmt vor dem Richter Platz. Die Stühle hinter ihm bleiben leer. Niemand begleitet den Jugendlichen, und fremde Personen dürfen bei Gerichtsprozessen mit Jugendlichen zu deren Schutz nicht teilnehmen.

Bevor die Staatsanwältin die Anklageschrift verliest, fragt der Richter den Jungen nach seinem Namen, seinem Alter, seinem Wohnsitz. Natürlich weiß er das alles schon aus der Akte. Vor Gericht aber muss er, damit alles korrekt läuft, die Daten von jedem, der vor ihm sitzt, noch einmal bestätigen lassen.

Etwas erstaunt fragt Kästing den Angeklagten: „Sind ihre Eltern nicht dabei?“„Nein, ich habe Stress mit ihnen“, antwortet der. Einen Anwalt hat er auch nicht. Natürlich hätte er einen mitbringen und sich von ihm verteidigen lassen dürfen. Das darf jeder Angeklagte.

Die Staatsanwältin beginnt die Anklageschrift vorzulesen. Darin steht, wer der Angeklagte ist, weshalb der Jugendliche vor Gericht steht und wie die sogenannten Tatbestände, die ihm vorgeworfen werden, in Juristendeutsch heißen: Im Fall des 15-jährigen Schwarzfahrers lautet die Anklage „Erschleichen von Leistungen laut Paragraf 265a StGB“ (StGB steht für Strafgesetzbuch).

An diesem Beispiel seht ihr schon, dass die Sprache von Juristen manchmal ungelenk klingt. „Ein Gesetz soll möglichst viel abdecken“, erklärt der Jugendrichter. Das geht manchmal nur durch komplizierte Formulierungen. Wäre das anders, bräuchte man für jede einzelne Situation, die vorkommen kann, ein eigenes Gesetz. Dann würde aber wohl eine ganze Bibliothek nicht mehr für alle Gesetzesbücher reichen. Durch die bis ins letzte Wörtchen durchdachten Gesetzestexte jedoch können fast alle möglichen Situationen irgendwie von Gesetzen abgedeckt werden.

Der Jugendrichter will von dem Angeklagten nun wissen: „Sind Sie schwarzgefahren?“ „Ja, das stimmt“, gibt der Junge zu. Abstreiten hätte eh keinen Zweck, er wurde schließlich erwischt und angezeigt. Das steht ja in der Akte. „Und warum?“ „Meine Mutter gibt mir nie Geld und ich hatte keines, deshalb“, antwortet der Schwarzfahrer. „Wie soll es bei Ihnen eigentlich weitergehen?“, fragt der Jugendrichter weiter. „Ich will meinen Hauptschulabschluss nachmachen“, sagt der Junge.

 
Jugendrichter
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Zurück im Büro wartet viel Arbeit auf den Jugendrichter. Foto: Andrea Stütz.
Solche Fragen sind für den Richter wichtig, um sich ein Bild von dem Angeklagten zu verschaffen: „Leid tut ihre Tat fast allen. Die Frage aber ist: Bereut der Täter wirklich oder tut es ihm nur leid, weil er erwischt wurde und nun vor mir steht“, erklärt der Richter. Hat der Angeklagte seinen Fehler vielleicht längst eingesehen, daraus gelernt und sein Verhalten komplett geändert? Das beeinflusst später das Urteil.

Nach der Befragung berichtet die Jugendgerichtshilfe, was sie in Gesprächen über den Angeklagten erfahren hat, wie er lebt, ob und welche Probleme er mit der Familie oder in der Schule hat und was er sonst so macht.

Die Jugendgerichtshilfe ist ein Mitarbeiter des Jugendamtes. Seine Aufgabe ist es, herauszufinden, ob bestimmte Probleme den Jugendlichen zu seiner Tat bewegt haben. Er betreut die Jugendlichen auch nach der Verhandlung, vermittelt beispielsweise die Stellen, an denen die Angeklagten später ihre Arbeitsstunden ableisten sollen.

Das ist sehr wichtig, denn viele der jungen Leute, die wegen einer schlimmen Handlung vor Gericht stehen, haben gleich mehrere Probleme. „Ein ganz großer Teil der jungen Leute kommt aus einem nicht intakten Elternhaus“, sagt Kästing.

Ähnlich ist es auch in diesem Fall: Der junge Schwarzfahrer versteht sich so schlecht mit seinen Eltern, dass er schon ausgezogen ist. Er ist als Schulschwänzer bekannt und wurde mit Drogen erwischt.

Deswegen muss er bereits Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten. Nun sollen wegen des „Erschleichens von Leistungen“ weitere hinzukommen. Die Staatsanwältin beantragt 20 Arbeitsstunden.

Als Strafe für jugendliche Sünder sind aber nicht nur Arbeitsstunden denkbar. Häufig müssen die Jugendlichen auch Geld an gemeinnützige Einrichtungen wie Tierheime zahlen oder bekommen sogar ein Wochenende bis vier Wochen Jugendarrest. Bei ganz schlimmen Straftaten droht eine Jugendstrafe. Dann kommen die Verurteilten sechs Monate oder gar einige Jahre ins Gefängnis!

Vor der Strafe drücken geht nicht, denn weigert sich der Jugendliche sogenannte Auflagen wie Arbeitsstunden zu erfüllen, droht ihm ebenfalls Jugendarrest im Gefängnis – und es ist kein Spaß, eingesperrt zu sein, statt Fußball zu spielen oder mit Freunden etwas zu unternehmen!

Nach dem Antrag der Staatsanwältin gibt es eine kurze Pause. Daniel Kästing überlegt, wie er beurteilen soll, was der Junge und die Jugendgerichtshilfe erzählt haben und ob die Strafe, die die Staatsanwältin fordert, angemessen oder doch zu hart ist. Er notiert sich das Urteil auf einem Vordruck und verkündet es: Ist sie nicht. Der 15-jährige muss 20 Stunden abarbeiten.

Damit ist die 20-minütige Verhandlung abgeschlossen und Kästing verabschiedet den Schwarzfahrer nicht mit einem „Auf Wiedersehen“, sondern mit den Worten: „Ich hoffe, wir sehen uns nicht wieder!“ Die Jugendgerichtshilfe wird sich um den Jungen kümmern.

Auch für den Richter ist der Fall noch nicht beendet... Nach diesem Sitzungsvormitttag, an dem er im Viertel- und Halbstundentakt noch vier weitere Verhandlungen hat, kümmert er sich weiter um jeden einzelnen Fall: Zurück in seinem Büro formuliert er die kurz notierten Urteile aus.

Gehen ihm die Verhandlungen manchmal nahe? „Den Abstand muss man wahren können“, antwortet Kästing. „Aber jeder würde lügen, der sagt, ich blende das aus. Wenn das Opfer einer Straftat heulend vor einem sitzt oder wenn jemand zu Tode kam, geht einem das schon nahe.“

 
Akten
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Akten über Akten: Das sind alles Fälle von Daniel Kästing, die noch nicht abgeschlossen sind. Foto: Andrea Stütz.
Am Mittag hat der Richter endlich Zeit, die Post und die Akten, die er morgens aus der Geschäftsstelle geholt hat, anzuschauen. „Einmal am Tag muss ich einen Stoß mit ungefähr 20 Akten durchgehen“, erklärt Kästing. Denn er ist als Richter auch sogenannter Vollstreckungsleiter. „Das heißt, ich prüfe nach der Verhandlung, ob die Strafen tatsächlich umgesetzt werden. Hat zum Beispiel jemand seine Stunden abgearbeitet?“ Dazu spricht er regelmäßig mit dem Jugendamt, der Staatsanwaltschaft oder Organisationen, in denen die Jugendlichen ihre Strafe ableisten und geht der Sache notfalls nach.

Derartige Verfahren, die nicht abgeschlossen sind beziehungsweise bei denen die Strafe noch nicht abgegolten ist, nennt man anhängige Verfahren. Davon hat Kästing derzeit rund 100 – und bei allen muss er dran bleiben! „In manchen Fällen dauert die Vorbereitung auf den Prozess 5 Minuten und die Verhandlung 20 Minuten. Aber der Verurteilte erfüllt später die Auflagen nicht. Dann ist das sehr viel Arbeit, bis alles geregelt ist“, so Kästing.

Hinzu kommen rund 20 bis 25 neue Fälle pro Monat, die er für die Verhandlungen vorbereiten muss. Dazu prüft der Richter die Akte, die ihm die Staatsanwaltschaft vorgelegt hat. Er schaut, welche Zeugen er für die Verhandlung braucht und bestellt diese. Steht in der Akte ein Geständnis des Täters? Dann kann der Richter es dem Opfer ersparen, als Zeuge vor Gericht auftreten zu müssen. Reichen die Beweise überhaupt für eine Anklage? Braucht er weitere?

Während dieser Vorbereitungsphase spricht Kästing immer wieder mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft über den Fall sowie mit dem Anwalt des Angeklagten.

Zudem ist Daniel Kästing Ermittlungsrichter. Das bedeutet, im Wechsel mit anderen Richtern hat er auch manchmal Bereitschaftsdienst, falls die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss braucht, eine Blutabnahme machen will oder eine Festnahme. Denn das muss von einem Richter abgesegnet werden.

Falls ihr schon mal einen Krimi schauen durftet, kennt ihr vielleicht den Satz: „Der Festgenommene muss dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.“ In solch einem Fall entscheidet der Ermittlungsrichter, ob der Gefangene tatsächlich ins Gefängnis kommt oder ob er erstmal wieder freigelassen werden muss. Ihr seht also, zum Richtersein gehört viel mehr als „nur“ Gerichtsverhandlungen zu führen und Urteile zu fällen. Und schon da gibt es „unglaublich viele schwierige Fälle, bei denen man versucht, eine möglichst gute Entscheidung für alle Seiten zu finden“, sagt Kästing.

„Aber genau dieses Tüfteln und Grübeln, das Zusammenarbeiten mit der Kripo – davon habe ich als kleiner Junge geträumt.“

 



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  • Natürlich gibt es auch im neuen Kinder-Echo noch vieles mehr zu entdecken: Rätsel, Gewinnspiele, Tipps und weitere interessante Geschichten und Berichte. Am besten findet ihr es einfach selbst im neuen Kinder-Echo heraus!

Viel Spaß beim Durchforsten der neuen Ausgabe und dem Entdecken noch vieler anderer Themen wünscht euch das Kinder-Echo-Team!

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