Was ist Jura und was machen Juristen?
Juristen heißen die Menschen, die Jura beziehungsweise Rechtswissenschaft an einer Universität studiert und alle Prüfungen abgelegt haben. Das sind bei Rechtswissenschaft zwei: Die erste legt ein Jurastudent nach erfolgreichem Studium ab. Es handelt sich dabei um eine staatliche Prüfung, die man „Erstes Staatsexamen“ nennt.
Bis dahin lernt der Student zwar nicht alle Gesetze auswendig – das geht bei der Vielzahl gar nicht. Aber er muss das komplizierte Rechtssystem verstanden haben und die oft sehr komplizierten Gesetze anwenden können. „Auch als Richter muss man viel nachschauen. Aber dazu muss man auch wissen, wo es steht“, sagt Jugendrichter Kästing. Das Rechtssystem teilt sich in drei Bereiche: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. In diesen finden sich Gesetze und Regeln für fast alle Bereiche des Lebens.
Das Zivilrecht beinhaltet alle Gesetze, die das Verhältnis von Menschen und nichtstaatlichen Unternehmen zu anderen Menschen oder Unternehmen, Geschäften und ähnlichem regeln. Darin werden Fragen beantwortet wie: Wie wird eine Partnerschaft zur Ehe? Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer? Wer muss was tun, um einen Vertrag zu erfüllen? Wann darf ich etwas mein Eigentum nennen?
Das Öffentliche Recht schreibt zum Beispiel vor, nach welchen Regeln die Bundesrepublik Deutschland organisiert wird oder wie die Polizei und andere Organisationen, die unter Staatsgewalt stehen, handeln sollen.
Das Strafrecht versucht durch seine Gesetze, die Menschen von unrechten Handlungen abzuhalten. Jeder muss sich an Regeln halten, damit alle friedlich zusammenleben können. Wer das nicht tut, wird bestraft. Welche Taten strafbar sind und welche Strafen daraus folgen können, steht im Strafgesetzbuch.
Doch zurück zum Studium: „Am Anfang lernt man sehr viel. Die Zusammenhänge versteht man erst, wenn man genug gelernt hat“, erklärt Kästing. „An der Universität ist Jura deshalb auch sehr theoretisch. Praktische Erfahrung sammelt man erst im Beruf.“
Nach ihrem Examen an der Universität heißen die Jurastudenten „Referendare“, weil die zweijährige Ausbildungszeit, die der ersten Prüfung folgt, Referendariat heißt. In dieser Zeit arbeiten die Referendare in verschiedenen Berufen, in denen ein Jurist arbeiten kann: Sie besuchen zum Beispiel einige Monate lang einen Richter, sie gehen zur Staatsanwaltschaft, zu Anwälten und in Rechtsabteilungen in Unternehmen. Nach zwei Jahren legen sie das zweite Staatsexamen ab. Erst wenn sie diese Prüfung bestanden haben, dürfen sie sich „Volljuristen“ nennen und als Jurist arbeiten.
Und nur wer beide Prüfungen richtig gut bestanden hat und zu den besten gehört, der darf als Richter oder Staatsanwalt arbeiten. So wie Daniel Kästing, der zuerst Staatsanwalt werden wollte. „Aber das hat mir doch nicht so gefallen, deshalb wollte ich Richter werden“, erzählt er. „In welchem Bereich genau man Richter wird, darauf hat man nicht viel Einfluss. Es hängt davon ab, welche Stellen frei sind“, erklärt der 35-jährige. „Ich war erst Richter im Zivilrecht und wollte dann zum Strafgericht. Die Stelle als Jugendrichter, die 2005 frei wurde, fand ich spannend, weil ich denke, dass man bei den Jugendlichen noch etwas erreichen kann.“


