Wenn mich jemand verletzt, betrügt, beleidigt oder mir sonst wie Schaden zugefügt hat, kann ich vor ein dafür zuständiges Gericht gehen und klagen. Ein Richter oder eine Richterin werden in einem Gerichtsverfahren feststellen, ob derjenige, den ich verklagt habe, gegen ein Gesetz verstoßen hat. Wenn die Klage begründet ist, verkündet die Richterin in einem Urteil, wie der Beklagte den Schaden wiedergutmachen muss.
Wenn der Beschuldigte gegen ein Strafgesetz verstoßen hat, weil er mir zum Beispiel mein neues Fahrrad mit Gewalt weggenommen und mich dabei auch noch schwer verletzt hat, muss ich zunächst eine Strafanzeige bei der Polizei machen. Dann übernimmt ein Staatsanwalt die Anklage vor dem Strafgericht. Der Beschuldigte heißt dann vor Gericht Angeklagter und wird, wenn er schuldig ist, zu einer Strafe verurteilt. Zu seiner Verteidigung bekommt er einen Rechtsanwalt, der darauf achten muss, dass das Gericht ihn nicht verurteilt, wenn seine Schuld nicht eindeutig bewiesen werden kann. Dann nämlich muss der Angeklagte freigesprochen werden.
Wenn dem Angeklagten ein Verbrechen, zum Beispiel ein schwerer Raub oder ein Mord, vorgeworfen wird, für das eine hohe Strafe ausgesprochen werden kann, dann besteht das Strafgericht aus Richtern und „Schöffen“. Die Schöffen sind keine Berufsrichter, sondern kommen aus anderen Berufen. Gemeinsam mit den Richtern fällen die Schöffen das Urteil.
? Begriffe wie diesen erklären Gerd Schneider und Christiane Toyka-Seid im Lexikon auf der Kinder-Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung www.hanisauland.de.
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