Nach dem Fall der Mauer und dem Zusammenbruch des DDR-Regimes stand der Vereinigung Deutschlands nichts mehr im Weg. Die Regierungen der BRD und der DDR erarbeiteten 1990 den Einigungsvertrag und unterzeichneten ihn am 31. August 1990 in Bonn. Der wichtigste Inhalt des Vertrages ist die Auflösung der DDR und ihr Beitritt zur BRD. Damit war die Einheit Deutschlands vollzogen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik gilt seitdem für ganz Deutschland. Festgelegt wurde im Einigungsvertrag auch, dass Berlin Hauptstadt wird. Der Vertrag trat am 3. Oktober 1990 in Kraft, ist also seit diesem Tag gültig. Deshalb feiert man am 3. Oktober den „Tag der Deutschen Einheit“.
? Begriffe wie diesen erklären Gerd Schneider und Christiane Toyka-Seid im Lexikon auf der Kinder-Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung www.hanisauland.de.
Einigungsvertrag: Der Vertrag zur Einheit
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