Der Betriebsrat setzt sich gegenüber der Firmenleitung für die Interessen der Arbeiter und Angestellten ein. Er kann Beschwerden von Mitarbeitern an die Verantwortlichen weiterleiten. Bei Einstellungen oder Entlassungen von Mitarbeitern wird der Betriebsrat gehört. Bei der Festlegung der Arbeitszeiten und Bestimmungen für Pausen und Urlaub hat er ein Mitspracherecht.
Die Vertretung der Arbeitnehmer in einem staatlichen Betrieb wie einer Stadtverwaltung heißt Personalrat.
Weitere Begriffe erklären Gerd Schneider und Christiane Toyka-Seid im Lexikon auf der Kinder-Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung. www.hanisauland.de
